Berufungsgericht hebt Punktabzug gegen SSV Reutlingen 1905 e.V. auf

Das Berufungsgericht der Oberliga Baden-Württemberg hat den durch das Sportgericht festgesetzten Abzug von drei Punkten für die laufende Saison 2018/19 aufgehoben.

Wir haben vor dem Berufungsgericht eine Aufhebung des Urteils in Bezug auf den Punktabzug erreicht, während es bei der festgesetzten Geldstrafe von 1.000 Euro verbleibt. Die Kammer kam zu dieser Entscheidung auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 8. November 2018.

Das Urteil ist rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht gegeben, so Sportvorstand Michael Schuster.

Ich bedanke mich im Namen des SSV Reutlingen 1905 e.V. besonders bei unserem Anwalt Dr. Björn Lange von der Kanzlei Schlatter in Mannheim für die professionelle und konstruktive Zusammenarbeit in diesem Fall.

Neueste Beiträge

Hinterlasse einen Kommentar