Einzug Sonderumlage erfolgt

Die Mitgliederversammlung des SSV Reutlingen 1905 Fußball e.V. hat am 13.07.2017 beschlossen, im Jahr 2017 eine einmalige Sonderumlage von 30 Euro pro Mitglied (ausgenommen Kinder) zur Finanzierung von Projekten im Jugendbereich zu erheben. Die Grundlage für diese Sonderumlage ergibt sich aus § 9 Abs. 3 der Vereinssatzung. Der Einzug dieser Sonderumlage ist am 04.12.2017 erfolgt, nach Ankündigung vorab am 13.11.2017 auf unserer Homepage.

Sollten Sie erst im Nachhinein von der Sonderumlage erfahren haben, bitten wir Sie dies zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis.

Der Vorstand

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