Der SSV Reutlingen 05 wehrt sich gegen die Wertung des DFB-Pokalspiels der U19 gegen den SC Paderborn am 17. August 2025.

Fristgerechte Einsprüche gegen die Spielwertung

In dieser Partie setzte der SC Paderborn einen Spieler ein, der zwar spielberechtigt war, jedoch nicht im offiziellen Spielberichtsbogen aufgeführt wurde. Daraufhin legte der SSV Reutlingen fristgerecht Einspruch gegen die Spielwertung ein. Das DFB-Sportgericht wies diesen Einspruch jedoch am 20. August 2025 zurück und wertete den Vorgang als Formfehler ohne sportliche Relevanz.

Gegen dieses Urteil hat der SSV Reutlingen nun seinerseits erneut Einspruch eingelegt. Der Verein verweist auf eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu einem eigenen Fall aus dem Jahr 2022.

Verliert die Sportgerichtsbarkeit an Glaubwürdigkeit?

Damals wurde der SSV im Oberligaspiel gegen den 1. FC Bruchsal vom Sportgericht des Württembergischen Fußballverbands (WFV) sanktioniert, weil ein ebenfalls spielberechtigter Spieler nicht im Spielberichtsbogen aufgeführt war. Das Spiel wurde mit 0:3 gegen den SSV gewertet und zusätzlich eine Geldstrafe verhängt.

Auffällig ist: In beiden Spielen hatte der Einsatz des betroffenen Spielers keinen Einfluss auf den Ausgang der Partie – die Ergebnisse waren sportlich eindeutig entschieden. Während der SSV Reutlingen 2022 trotz fehlender Relevanz sanktioniert wurde, blieb der identische Verstoß 2025 für den SC Paderborn ohne Folgen.

»Wir haben Verständnis dafür, dass Fehler passieren können – auch im organisatorischen Bereich. Aber wenn derselbe Fehler einmal streng bestraft und einmal folgenlos bleibt, verliert die Sportgerichtsbarkeit an Glaubwürdigkeit«, erklärt SSV-Vorstand Sascha Schneider.

Forderung nach Transparenz und Einheitlichkeit

Der Verein fordert vom DFB eine klare und nachvollziehbare Begründung, warum bei identischen Sachverhalten unterschiedliche Maßstäbe angewendet werden. »Ohne eine solche Begründung entsteht der Eindruck von Willkür. Das ist mit den Grundsätzen von Fairness und Gleichbehandlung im Sport nicht vereinbar«, so Schneider weiter.

Der SSV Reutlingen wird den Fall weiterhin vor den zuständigen Gremien verfolgen und ihn auch in der Öffentlichkeit thematisieren, um auf die notwendige Transparenz und Einheitlichkeit sportrechtlicher Entscheidungen aufmerksam zu machen.

Sascha Schneider
1. Vorsitzender SSV Reutlingen 1905 Fußball e.V.

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